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Flugverbot über Cöln
 

Ballon-DetachementBereits drei Jahre nach den Gebrüdern Montgolfier wollte der Franzosen Jean-Pierre Blanchard in Deutz einen Ballon steigen lassen. Dies wurde ihm allerdings vom Rat der Stadt Köln mit dem Argument untersagt "es sei vermessen und gegen Gottes Barmherzigkeit gesündigt, derartiges zu unternehmen." Der Rat gestattet ihm nur, seinen Ballon öffentlich zur Schau zu stellen.
Erst 1788 gelang es drei Ballonfahrern, die sich über das Verbot des Kölner Rat hinwegsetzten, den Luftraum über der Nachbarstadt Deutz zu erobern.
Am 29. Juni 1795 ließen die Franzosen auf dem Feld vor dem Hahnentor einen Ballon mit einem militärischen Beobachtungsposten steigen. Dies war der Beginn der militärischen Ballonfahrt in Köln.

Nachdem Köln 1815 dem Königreich Preußen zugeteilt wurde, mußte die Kölner Stadtmauer durch vorgelagerte detachierte Forts gesichert werden. Am 31. August 1870 wurden für den Krieg gegen Frankreich zwei Luftschiffer-Détachement mit je 1 Offizier und 20 Mann stark - unter Pr.-Leutnant Joesten und Leutnant d. R. Mieck aufgestellt. Technischer Ausbildungsleiter war der englische Luftschiffer Henry Coxwell. Von ihm wurden zwei Ballone mit 650 und 1150 Kubikmeter Inhalt angekauft. Bereits am 8. September 1870 rückte das Détachement mit dem kleineren Ballon zur Belagerung Straßburgs aus. Die Auflösung erfolgte aber bereits am 10.10.1870.

Bereits zu dieser Zeit reifte die Erkenntnis, dass sich mit der Eroberung des Luftraums auch das Ende der bisher bekannten Festungsanlagen abzeichnete. Wobei zu dieser Zeit nur die Feuerleitung für die Artillerie angedacht war.

Ab 1875 ging man dazu über den Äußeren Festungsgürtel entlang des Militärrings zu bauen. Insgesamt wurden 12 Forts nach dem Biehlerschen Entwurf gebaut, wobei acht Forts linksrheinisch und vier Forts rechtsrheinisch lagen. Ab 1875 wurden zwischen den Fort je zwei Zwischenwerke gebaut um die Zwischenräume verteidigen zu können.


1885 nahm eine Berliner Ballonabteilung an artilleristischen Belagerungsübung bei Köln (Wahn) teil. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurden auch Überlegungen zum Schutz der eigenen Forts durchgeführt.
Im Oktober 1892 absolvierte das „Ballon-Détachement zur Aufstellung von Versuchen mit Captiv-Ballons“ ein Lehrkommando in der Festung Köln. Da zu diesem Zeitpunkt die neuen Forts fertig gestellt waren, wurden mit großer Wahrscheinlichkeit Aufklärungsfahrten unternommen und die eigenen Forts zur Übung eingemessen. Somit war schnell klar, dass ein feindlicher Ballon oder später Luftschiff eine ernste Bedrohung für die Fortifikationen haben wird.



 
Gordon-Bennet-Ausscheidungswettbewerb 1906 Köln Lindentor mit Ballon "Cöln"Trotzdem gelang es am 10. Mai 1906 einen Gordon-Bennet-Ausscheidungswettbewerb zu organisieren. Startplatz war am Lindentor. Mit dabei war der Ballon "Cöln".

Kölner Klub für LuftfahrtAm 9. September 1906 wurde der „Cölner Club für Luftschiffahrt e.V.“ (CCfL) im Haus Kattenbug 1-3 gegründet. Zunächst firmierte der Club unter dem Namen „Kölner Aero-Club". Gründungsinitiatoren waren Dr. Cornelius Menzen, Hans Hiedemann und Dr. Otto Nourney sowie Mitglieder aus den Reihen des „Kölner Automobilclubs“. Präsident wurde der Rechtsanwalt Dr. Cornelius Menzen. Die Mitglieder der ersten Stunde waren: Dr. Eckert, H. von Stein, Dr. Hildebrandt, Hans Hiedemann, A. Heimann, Max Clouth, M. Stelzmann, Ernst Krüger sowie G. Stollwerck und W. R. Greven. Die praktische Ausübung des Luftsports erstreckte sich zu dieser Zeit nur auf Freiballone und Luftschiffe.

LZ 6 "Viktoria Luise"Zu dieser Zeit fuhr die DELAG mit sieben Luftschiffen über Deutschland. Leider konnte wegen des Überflugverbots der Festung Köln die Stadt Köln nicht angefahren werden.
Folgende Luftschiffe wurden von der DELAG betrieben:
 
                            LZ 6
  LZ 7 „Deutschland“
  LZ 8 „Deutschland“ (Ersatz für LZ 7)
  LZ 10 „Schwaben“
  LZ 11 „Viktoria Luise“
  LZ 13 „Hansa“
  LZ 17 „Sachsen“
Fernfahrten Luftschiffe Zeppein Schwaben Victoria Luise











Bild oben: Luftschiff LZ 6 "Viktoria Luise"




Trotz der großen Schwierigkeiten die der Ballonsport in Köln hatte, wurden immer wieder Ballonstarts oder sogar Ballonwettbewerbe in Cöln abgehalten. Startplatz war immer der Platz am Lindentor der sich in großer Entfernung zum Äußeren Festungsring befand. Trotzdem wurde sehr genau darauf geachtet, dass keine Fotoapparate mitgeführt wurden. Hier ein Massenballonstart vom Juni 1909.






Die ersten Luftaufnahmen von Köln wurden von den Kaiserlichen Luftschiffen gemacht.
Nachdem ab Sommer 1909 Luftschiff in dem neu errichteten Luftschiffhafen Cöln stationiert wurden, konnten nun  die verschiedenen Einsatzzwecke erprobt werden. Dazu gehörte neben dem gezielten Bombenabwurf auch Aufklärungsmissionen. Abwürfe wurden auf dem Schießplatz Wahner Heide durchgeführt. Wobei man am Anfang mit spitzen Pfeilen übte.
Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet war die Aufklärung. Neben der Sichtaufklärung wurde auch die fotografische Aufklärung erprobt. Aus diesem Grund war in der Luftschiffhalle auch eine Fotowerkstadt eingerichtet. Diese Werkstadt wurde später in einem Bericht zum Zustand der Luftschiffhalle erwähnt. Zu diesem Zeitpunkt war die die komplette Luftschiffhalle demoliert und ausgeschlachtet.
Da die Forts des Äußeren Festungsrings um 1909 einer zu große Geheimhaltung unterlagen um sie als Lehrmaterial zu nutzen, begann man damit die Kölner Innenstadt mit dem Kölner Dom zu fotografieren.
Auf Grund des großen Interesses der Bevölkerung wurden einige Luftbilder der Kölner Innenstadt als Postkartenmotive frei gegeben.
 
   
Die ersten Luftbilder von Köln vom Lutschiff aus fotografiert. Vorne der Kölner Dom, im Hintergrund das Fort XV in Deutz, der spätere Rheinpark.Das Luftschiff Zeppelin LZ 8 „DEUTSCHLAND II“ durfte die Festungsstadt Köln nicht anfahren, was zu großer Mißstimmung unter der Bevölkerung führte. Aus diesem Grund veröffentlichte der Oberbürgermeister von Köln, Max Wallraf, am 19. April 1911 den Schriftwechsel mit dem Berliner Kriegsministerium. Auf das erste Überflugverbot hin hatte der OB dem Kriegsministerium klargelegt, wie sehr ein derartiges Verbot Köln schädige. Die Stadt würde dadurch aus den Linien des neuen (DELAG) Luftschiffverkehrs ausgeschlossen, außerdem hätten zahlreiche Bürger erhebliche Summen zur Förderung des Kölner Luftsports vergeblich geopfert und der in Köln bestehende Luftschiffvereine müßte sich auflösen. Darauf antwortete der Kriegsminister, er würde mögliche Milde walten lassen. Das Verbot an sich müsse sich Köln als Festungsstadt aber nun einmal gefallen lassen. Für einzelne Ballonaufstiege, bei denen die Mitfahrer bekannt seien, könne man Ausnahmen gestatten. Nicht zulassen könne man die Fahrten der Zeppeline und anderer größerer Luftschiffe über Köln, denn bei dem stetigen Wechsel der Passagiere sei eine Kontrolle der eigenen Person unmöglich. Die DELAG durfte mit Ihren Zeppelinen Köln also nicht überfahren. Über diesen neuen Schaden waren die Kölner sehr erbost. Die DELAG mußte nach Düsseldorf ausweichen. Dies war der Anfang des Düsseldorfer Flughafens in der Golzheiemr Heide.

Der Ballon "Cöln" des Kölner Club für Luftschiffahrt
Der Ballon "Köln" des
Kölner Club für Luftschifffahrt
In einem Brief vom 22. April 1911 an den Oberbürger-meister Wallraff beklagte der Vorstand des KCfL, dass der Aufstieg des eigenen Ballons "Cöln" im Namen des Militärgoverneur durch einen Polizeikommissar verboten wurde. In diesem Schreiben bittet der Vorstand den Oberbürgermeister beim Kriegminister vorstellig zu werden damit der Kölner Luftsport nicht den Anschluss verliert.

Angesichts der am 14. Mai 1911 von Köln aus geplanten Ballon-Wettfahrt zwischen dem Kölner Club für Luftschiffahrt (KCfL) und dem Niederrheinischen Verein für Luftschiffahrt hatte der KCfL sich mit Unterstützung der Stadtbehörde am 26. April 1911 an den Gouverneur der Festung Köln gewandt, mit der Bitte zu gestatten, daß sämtlichen Führern und Mitgliedern des Clubs erlaubt werde, Aufstiege innerhalb des Festungsgeländes zu unternehmen. An der Wettfahrt sollten acht Ballone teilnehmen. Das Festungs-Gouvernement erteilt elf Tage später einigen namentlich aufgeführten Herren des Kölner Clubs für Luftschiffahrt (KCfL) die Genehmigungen zur Teilnahme der am 14.Mai vorgesehenen Ballon-Wettfahrt. allerdings mit der Anweisung: „Es wird hierbei vorausgesetzt, daß sie die Gewähr dafür übernehmen, daß in den Ballons des Cölner Clubs keine photographischen Apparate mitgeführt werden.“

Am 14. Mai 1911 wurde die Ballonwettfahrt durchgeführt. Für diese Fahrten lag eine Genehmigung des Festungs-Gouvernements vor. Trotzdem ereignete sich eine Kuriosum, dass das Verbot des Überfliegens von Festungen kennzeichnet. Einem etwas später angemeldeten Fahrtteilnehmer aus einer anderen rheinischen Stadt wurde die Mitfahrt unter Androhung von Gewalt untersagt. Dabei war er aktiver Oberleutnant und Regimentskamerad des Ballonführers und unterlag somit der Schweigepflicht bei militärischen Geheimnissen. Durch das Eingreifen von anderer Seite gelang dann doch die Mitfahrt.
Die Kölnische Zeitung schrieb, daß man sich bei solchen Umständen wundern muß, daß wir in Köln überhaupt noch eine Luftfahrt haben.

Das Festungs-Gouvernement Köln macht den Luftschiffern ein großes Zugeständnis, in dem er dem Kölner Club für Luftschiffahrt (KCfL) die Erlaubnis erteilte, Aufstiege im Freiballon und im Flugzeug im Festungsbereich vorzunehmen. Die Erlaubnis war aber an die Bedingung geknüpft, daß photographische Apparate überhaupt nicht mitgeführt werden dürften. Der Club mußte die Befolgung dieser Vorschrift damit überwachen, daß zu jedem Aufstieg ein Vorstandsmitglied anwesend war.

Diese Einschränkugen galten aber nicht nur für Ballone und Luftschiffe, sondern auch für die modernen Flugzeuge. Das Kriegsministerium gab am 13. Mai 1911 nunmehr für den Nationalen Flug 1911 die Erlaubnis zum Überfliegen der deutschen Festungen Cöln. Es gab aber die strikte Aufforderung, dass vier Wochen vor Antritt der Fahrt Name und Stand der Teilnehmer dem Kriegsministerium gemeldet werden sollten.

Rechtsrheinsicher Festungsgürtel mit den Forts IX, X, XI und XIIIm Juni 1911 beantragte der in Bensberg tätige Fritz von Buchka beim Militär-Gouvernement zu Köln die Genehmigung einen Flugplatz mit Pilotenschule auf der Steinbreche bei Refrath zu gründen. Der Antrag wurde nicht genehmigt da die Gefahr zu groß war die Festung Cöln und besonders den rechtsrheinischen Teil des Festungsgürtels mit den Forts IX, X, XI und XII sowie den zugehörigen Zwischenwerken und Zwischenfeldbauten zu überfliegen.

Flugzeugkonstrukteur Dr. Hoss auf dem Butzweiler HofDer Festungsgouverneur von Köln, von Westernhagen, verbot auch das Überfliegen des Festungsgebiets mit zivilen Flugzeugen. Allerdings bestätigten auch hier Ausnahmen die Regel. So wurden z.B. bei den Ballonfahrern des Kölner Clubs für Luftschiffahrt (KCfL) und auch bei Privatpersonen mit gutem Leumund Ausnahmen gemacht, sofern sie bestimmte Regeln beachteten. So standen z. B. den in Köln bekannten Fliegern Bruno Werntgen (Pilotenschein Nr. 40), Leutnant a. D. Hans von Klösterlein und Signo sowie ab Herbst 1912 der aktive Flieger Heinz Falderbaum der Exerzierplatz auf der Merheimer Heide zur Verfügung. Die wichtigste war aber auch hier das Verbot, Photoapparate mitzunehmen und das Stadtgebiet aus der Luft abzubilden. Das Festungsgouvernement befürchtet die Auskundschaftung des modernen Kölner Festungsrings durch feindliche Spione die als Privatpiloten in Cöln fliegen wollten. Für andere Privatpiloten bzw. Gesellschaften, die die Fliegerei geschäftlich betrieben, galt die Ausnahme jedoch nicht. Aus diesem Grund sahen sich mehrere in Köln etablierte Flugzeugbaufirmen genötigt, aus der Stadt abzuwandern. Nicht nur „Werntgens Flugunternehmen“ war betroffen, auch die „Gesellschaft für Maschinen- und Apparatebau (GEFA) der Gebrüder Dr.Joseph und Reinold Hoos, die auf der Merheimer Heide ansässig war mußte einen neuen Standort suchen.

Bruno Werntgen mit Mutter im Flugzeug
Bruno Werntgen mit Mutter im Flugzeug
1911 bekam der Flugbetrieb Werntgens Schwierigkeiten, weil der Gouverneur die Geheimnisse der Festung Köln trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und auch Reputation aus der Luft bedroht sah. Frau Werntgen besuchte den Gouverneur, aber ohne Erfolg. Am nächsten Morgen erhielt sie ein Schreiben mit dem Verbot der Flugübungen über dem Festungsgebiet von Köln. Das bedeutete für das Flugunternehmen Werntgen den Zusammenbruch. Mitglieder des rheinischen Adels vermittelten Frau Werntgen aber einen Termin zur  Vorsprache beim Kriegsminister Herr von Einem im Kriegsministerium in Berlin. Der Besuch hatte Erfolg; Werntgen konnte in Köln erst einmal  weitergefliegen.    
Briefmarke Werntgens Flugunternehmen Bonn-HangelarBruno Werntgen überflog mit seinem Schüler Heinz Dohmen aus Krefeld in dieser Zeit häufig den Köln-Niehler Exerzierplatz und bot dort mit seiner Maschine den übenden Infanterieregimentern für Ziel- und Anschlagübungen das Zielobjekt. Aber bald mußte Bruno Werntgen mit seinem Flugunternehmen das Gelände am Butzweiler Hof verlassen. Selbst mit dem Empfehlungsschreiben von Oberst von Falckenheimer, der Werntgens Einsatz als „wertvolles Objekt für die Ziel- und Anschlagübungen“ wertete, gelang es nicht, eine Ausnahme von dem durch den Kölner Festungsgouverneur verhängten Überflugverbot der Domstadt zu erwirken. Briuno Werntgen zog daraufhin nach Bonn-Hangelar wo er am 25. Februar 1913 tödlich verunglückte.

Im Februar 1912 trat die Stadtverwaltung Köln von dem am 20. Oktober 1911 durch die Verwaltungskonferenz der Stadt Köln gefaßten Entschluß, dem Kölner Club für Luftschiffahrt (KCfL) in Volkhoven ein Gelände zum Betrieb eines Flugplatzes auf 15 Jahre kostenlos zur Verfügung zu stellen, wieder zurück. Begründet wurde dies damit, dass das Festungsgouvernement eine Reihe von Bedingungen stellt, die mit einem geregelten Flugbetrieb nicht zu vereinbaren waren. Der Katalog schrieb u.a. vor: die Überwachung der Aufstiege von Ballonen und Flugzeugen, die besondere Erlaubnis für Aufstiege durch Klubfremde, die Begrenzung des Flugplatzgeländes mindestens 600 Meter von den Festungswerken entfernt und das Einhalten der Platzgrenzen bei Flügen.

Luftbild der Fliegerstation ButzweilerhofMit dem Betrieb der Fliegerstation Butzweilerhof und der dort angesie-delten Flugbeob-achterschule ab 1. April 1913 häuften sich die Flüge über Cöln. Natürlich handelte es sich bei dem Personal um Soldaten die sowieso zur Geheimhaltung verpflichtet waren. Mit großer Wahrscheinlichkeit waren die Schüler auch in einem der Forts in der Nähe des Butzweilerhofs unterge-bracht. Somit konnten sie die Fortifikation aus nächster Nähe noch besser in Augenschein nehmen als aus der Luft.
Flugzeugführerabzeichen





Das Flugverbot über der Festung Cöln wurde nie offiziell aufgehoben. Es hat nur deshalb seine Gültigkeit verloren, weil mit dem Ende des Kaisserreichs viele Gesetze des Militärs aufgehoben wurden.


  

  
Hauptmann Aumann. Sammlung von Luftbildern des Kölner Festungsrings
FlugbeobachterDie hier gezeigten Luftbilder gehören zur Sammlung Aumann. Es ist leicht zu sehen, dass Flugzeuge eine wesentlich bessere Sicht oder sogar Angriffsmöglichkeit haben als reguläre Bodentruppen. Die Luftbilder zeigen den Aufbau der Forts oder auch die Stationierung von Geschützen oder größeren Truppenkontingenten. Auch die Schnelligkeit mit der ein Angriff oder eine Aufklärung erfolgten erschwerten den Aufbau einer guten Verteidigung. Somit bedeutete der Einsatz von Flugzeugen und/oder Luftschiffen eine wesentliche Beeinträchtigung einer Festung.
Hauptmann Aumann erflog 1915 für einen Beobachterkurs der Fliegerstation Butzweilerhof eine Reihe von Luftbildern der preussischen Forts des Kölner Festungsrings. Neben der Ausbildung der eigenen Auswerter ging es wahrscheinlich auch darum, die Forts so zu sehen wie sie ein feindlicher Aufklärer gesehen hätte. Dabei konnte es sich um ein reguläres Aufklärungsflugzeug handeln oder um den Fotoapparat eines Touristen, der trotz des Flugverbots über der Festung fliegen konnte.

Die Bilder geben Aufschluss darüber, wie die Befestigungen aussahen. Somit war es möglich einen Angriffs-bzw. Sabotageplan zu entwickeln. Dabei darf man nicht vergessen, dass der Militärring Sperrgebiet war bzw. nur Personen mit entsprechendem Leumund den Militärring befahren durften. Die Forts waren zur Straßenseite durch Erdwälle und den natürlichen Bewuchs gedeckt. Womit es auch nicht möglich war die Forts von der Straße aus einzusehen.

 
     
Fort I NiehlFort I
Das Fort I lag direkt am Rhein in Niehl. Somit war das Fort auch dafür gebaut Köln im Falle eines Angriffs über den Rhein von Norden zu sichern.

Lage von Fort I Niehl






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Fort II LongerichFort II
Das Longericher Fort lag nördlich von Longerich. Auf dem Weg zur Fliegerstation Butzweilerhof wäre die Strecke direkt durch Longerich geführt. 
Lage von Fort II Longerich
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Fort III
Das Fort III liegt in unmittelbarerer Nähe zur Fliegerstation Butzweilerhof. Mit großer Wahrscheinlichkeit waren hier oder im Fort II - Longerich - die Flugschüler der Fliegerstation untergebracht. Manfred von Richthofen beschreibt in seinen Memoiren "...fuhren wir rüber auf den Flugplatz". Das läßt auf eine Entfernung des Unterkunftsbereichs schließen die zu weit war zum Laufen, mit "rüber" aber nicht so weit, dass sie eine sehr große Entfernung dargestellt hätte. Neben Manfred von Richthofen, Werner Voß und Gerhard Fieseler wurden viele Luftbeobachter auf dem Butzweilerhof ausgebildet. Für eine so große Anzahl an Schülern gab es auf dem Butzweilerhof keine entsprechenden Unterkünfte. Deshalb kann man annehmen, dass die Kursteilnehmer in Fort II oder Fort III untergebracht waren. 
Fort III gegenüber des Butzweilerhofs
 
 
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Fort IV Bocklemünd das Luftwaffen Fort der Luftschiffer und der LuftabwehrFort IV
Das Fort IV liegt direkt neben der Bahnliie nach Venlo und ist eins der drei großen Forts des Kölner Festungsrings. Von Sommer 1909 bis Ende Juni 1914 war in diesem Fort das Luftschiffer Battalion Nr. 3 untergebracht da dieses Fort in nächster Nähe zum Luftschiffhafen Cöln lag. Die Luftschiffer gingen von hier aus direkt zur Luftschiffhalle. Der Westfriedhof wurde erst 1912 angelegt.

Während des 2. Weltkrieges wurde von hier aus die Kölner Luftabwehr geführt.

Strecke von Fort IV zur Luftschiffhalle Cöln-Bickendorf








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Fort X
Das rechtsrheinische Fort X liegt in unmittelbarer Nähe zur viel befahrenen Frankfurterstraße. Über diese Straße währe es möglich gewesen, entsprechende gegnerische Truppen über die Stadtseite an das Fort heran zu führen.
Auf dem Luftbild ist auch sehr gut zu erkennen, das am Dach der rechten Kehlkaserne gebaut wird.

Die Lage von Fort X in Höhenberg










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Zwischenwerk IIb
Das Zwischenwerk IIb liegt in unmittelbarer Nähe der Lüttichkaserne am Militärring. Wie auf diesem Luftbild zu erkennen ist, laufen jeweils rechts und links des Zwischenwerks Schützengräben um das Vorfeld zu sichern.
Aus dieser Höhe ist eine fotografsiche Aufklärung kein Problem, wobei es auf der anderen Seite schwierig gewesen sein dürfte ein Flugzeug vom Boden aus zu bekämpfen.

Lage Zwischenwerk IIa














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